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Abschluss & Prüfung

Jahresabschluss

 

Der Erstellung von handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschlüssen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir erstellen sowohl Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, da wo es zulässig und gewollt ist, wie auch umfangreiche Jahresabschlüsse einschließlich Erstellungsbericht und Erläuterungsbericht, mit Prüfungshandlungen oder ohne.


Mit der Erstellung betriebswirtschaftlicher Analysen zeigen wir Optimierungsansätze auf, deren Aussagewert durch interne und externe Betriebs- und Branchenvergleiche gesteigert wird.


Vereinbaren Sie bei Beauftragung des Abschlusses mit uns den von Ihnen gewünschten Umfang.
 
Prüfungen

Soweit gesetzlich vorgeschrieben oder auch auf freiwillige Veranlassung, führen wir Prüfung von Jahresabschlüssen bis zu mittelgroßen GmbHs und GmbH & Co. KGs durch.


Für die notwendigen Prüfungen nach § 34c Makler- und Bauträgerverordnung werden von ebenfalls Berichte angefertigt und bei Bedarf übermittelt.


Sie wollen ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen erwerben? Dann wollen Sie im Vorfeld wissen wie es um das Unternehmen bestellt ist. Die Prüfung der Vertragsgrundlagen, der Ertragslage, der Risiken und vieles mehr erfolgt im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung. Soweit hier Bedarf besteht, beauftragen Sie uns mit der Abwicklung.

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